[ Auszug: Wer durch Testament als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht
ist, kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten.
Das Gleiche ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]